Reformcheck Steuerreform: Die Entlastung, die keine ist
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Kurz gesagt
Ab 2027 sollen die Steuern sinken: zehn Milliarden Euro Entlastung, mehr Kindergeld, höherer Grundfreibetrag. Klingt gut. Aber: Den größten Teil davon muss der Staat sowieso zurückgeben — es ist der gesetzlich fällige Ausgleich für die Inflation, kein Geschenk. Und was übrig bleibt, holen sich die steigenden Sozialbeiträge gleich wieder: Renten- und Krankenkassenbeiträge klettern in denselben Jahren. Unterm Strich bleibt für die meisten fast nichts — teils sogar ein Minus. Eine Entlastung, die in der Ankündigung stattfindet und im Portemonnaie kaum.
Zum 1. Januar 2027 soll die Einkommensteuer sinken: Der Grundfreibetrag steigt in zwei Stufen auf 12.900 Euro, das Kindergeld auf 272 Euro monatlich, der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.430 Euro, der Spitzensteuersatz greift erst ab 70.600 Euro. Gesamtvolumen: rund zehn Milliarden Euro pro Jahr. Der Bundeskanzler spricht angesichts angespannter Staatsfinanzen von einem “großen Sprung”, der Finanzminister davon, dass die Menschen am Jahresende mehr in der Tasche haben sollen. Es ist die einzige Maßnahme aus dem 34-Punkte-Paket, die als Geschenk an die Bürger daherkommt. Genau deshalb lohnt der Reformcheck.
Was wird behauptet?
Die Botschaft der Regierung ist klar: Entlastet werden kleine und mittlere Einkommen sowie Familien. Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen soll ab 2028 über 600 Euro jährlich mehr haben. Das Finanzministerium rechnet vor: Pflegekraft und Busfahrer mit je 2.800 Euro brutto und zwei Kindern — rund 632 Euro; Erzieher und Elektrikerin mit je 3.200 Euro — rund 642 Euro. Gegenfinanziert wird unter anderem durch eine schärfere Reichensteuer: 45 Prozent bereits ab 250.000 Euro (statt 277.826 Euro), neu 47 Prozent ab 280.000 Euro. Wer viel hat, trägt mehr bei; wer wenig hat, bekommt mehr. So die Erzählung.
Was passiert bilanziell?
Auch hier geht die Rechnung auf dem Papier auf. Das Entlastungsvolumen teilt sich in rund 7,6 Milliarden Euro Steuerreform und 2,8 Milliarden Euro Kindergeld. Gegenfinanziert wird es durch die Anhebung der Reichensteuer (erwartete Mehreinnahmen: rund 2,5 Milliarden Euro), die Kürzung des Handwerkerbonus von 20 auf 15 Prozent, die Anhebung der Minijob-Pauschalsteuer von zwei auf fünf Prozent und eine Gewinnabführung der staatlichen Förderbank KfW von insgesamt einer Milliarde Euro.
Schon dieser Blick auf die Gegenfinanzierung ist aufschlussreich. Die KfW-Gewinnabführung ist keine strukturelle Reform, sondern die Entnahme von Reserven aus der eigenen Förderbank — Geld, das dort für Förderprogramme fehlt. Die höhere Minijob-Steuer trifft die untersten Einkommensgruppen. Der gekürzte Handwerkerbonus trifft Haushalte, die Handwerkerleistungen absetzen. Ein erheblicher Teil der “Entlastung” wird also bei denselben Menschen refinanziert, die entlastet werden sollen.
Was passiert real?
Real bleibt von der Entlastung wenig — aus zwei Gründen, die in der Kommunikation der Regierung keine Rolle spielen.
Erstens: Der größte Teil ist gar keine Entlastung, sondern eine Rückgabe. Wenn Löhne mit der Inflation steigen, rutschen Beschäftigte in höhere Steuersätze, ohne real mehr zu verdienen — das ist die kalte Progression, eine schleichende Steuererhöhung ohne Parlamentsbeschluss. Sie auszugleichen ist keine politische Wohltat, sondern Pflicht. Und genau hier liegt der Kern: Finanzexperten beziffern das Volumen, das allein der Ausgleich der kalten Progression erfordern würde, auf 7,5 bis 8 Milliarden Euro — bei einem Steuer-Entlastungsvolumen von 7,6 Milliarden. Anders gesagt: Die Reform gibt im Wesentlichen das zurück, was die Inflation den Steuerzahlern ohnehin genommen hat, und verkauft die Pflichtübung als Reform. Das DIW zweifelt sogar, ob der Ausgleich bei einer Inflation von knapp drei Prozent überhaupt vollständig gelingt.
Zweitens: Was übrig bleibt, holen die Sozialbeiträge zurück. Der Rentenbeitrag soll bis 2028 auf 19,9 Prozent steigen, bei den Krankenkassen sind nach der GKV-Konsolidierung weitere Belastungen angelegt — Zuzahlungen, Mitversicherungszuschläge, höhere Bemessungsgrenzen. Beobachter warnen, dass steigende Sozialabgaben die steuerlichen Vorteile vollständig aufzehren könnten. Für die betroffenen Haushalte ist es gleichgültig, ob ihnen Geld über die Lohnsteuer oder über den Beitragsbescheid entzogen wird. In der politischen Kommunikation ist es dagegen entscheidend: Die Entlastung bekommt eine Pressekonferenz, die Belastung kommt per Bescheid.
Die nüchternen Zahlen bestätigen den Befund. Nach DIW-Berechnungen ergibt sich für mittlere Einkommen zwischen 17.800 und 70.600 Euro eine Entlastung von gut 100 Euro pro Jahr; ein Single mit 50.000 Euro Jahreseinkommen kommt auf rund 178 Euro — etwa 15 Euro im Monat. Zum Vergleich: Der Spitzensteuersatz greift nach der Reform ab 70.600 Euro statt bisher ab 69.879 Euro. Die vielbeworbene “Rechtsverschiebung” beträgt 721 Euro. Das Institut der deutschen Wirtschaft rechnet vor, dass der Spitzensteuersatz 2005 noch beim Doppelten des Durchschnittslohns griff — heute beim 1,4-Fachen. An dieser strukturellen Schieflage ändert die Reform praktisch nichts.
Der Einwand — und warum er zu kurz greift
Der stärkste Einwand lautet: Mehr war nicht drin. Die Haushaltslage ist angespannt, jeder zusätzliche Milliardenbetrag hätte irgendwo eingespart oder woanders erhoben werden müssen — und immerhin trägt die schärfere Reichensteuer echte Mehreinnahmen bei, mit spürbaren Belastungen für sehr hohe Einkommen (nach DIW-Berechnungen steigt die Steuerlast bei einer Million Euro Einkommen um knapp 16.000 Euro). Ein zielgenaues Paket sei besser als ein unfinanzierbares. Der Einwand hat Substanz — und wir teilen ausdrücklich nicht die Kritik von Wirtschaftsverbänden, die Entlastung sei “zu klein” und der Spitzensteuersatz zu hoch.
Aber er akzeptiert die entscheidende Prämisse ungeprüft: dass zehn Milliarden das Maximum des Möglichen sind. Diese Grenze ergibt sich nicht aus der realen Leistungsfähigkeit des Landes, sondern aus der selbst gesetzten Haushaltsregel und aus politischen Vorentscheidungen — vor allem der, die Bemessungsgrundlagen bei großen Vermögen und Erbschaften unangetastet zu lassen, obwohl dort, wie wir hier gezeigt haben, Gestaltungsmodelle völlig legal ganze Vermögen aus der Besteuerung nehmen. Eine Erbschaftsteuerreform stand zur Debatte und wurde abgeräumt — ausgerechnet in dem Jahr, in dem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer erwartet wird. Wer die Löcher nicht stopft und dann erklärt, für die Mitte sei kein Geld da, führt keine Sachdebatte, sondern verteidigt eine Entscheidung.
Fazit
Die Steuerreform 2027 ist das Musterbeispiel einer Maßnahme, die in der Bilanz stattfindet und in der Realität kaum ankommt: Der Großteil ist ohnehin fälliger Inflationsausgleich, der Rest wird von steigenden Sozialbeiträgen aufgezehrt, die dieselbe Regierung mit anderen Reformen mitverursacht. Fünfzehn Euro im Monat für einen Durchschnittsverdiener sind kein “großer Sprung” — sie sind eine Pressemitteilung. Wer die Mitte wirklich entlasten will, muss an die Bemessungsgrundlagen und an die Sozialbeiträge heran, statt Pflichtanpassungen als Reform zu inszenieren. Am Ende gilt hier, was für das ganze Paket gilt: Entscheidend ist nicht, was auf dem Papier verschoben wird, sondern was im Leben der Menschen ankommt.
Quellen: Bundesfinanzministerium, “Für mehr Fairness: Wie kleine und mittlere Einkommen, insbesondere Familien mit Kindern, entlastet werden” (07/2026, Grundfreibetrag 12.900 €, Kindergeld 272 €, Arbeitnehmerpauschbetrag 1.430 €, Spitzensteuersatz ab 70.600 €, Reichensteuer 45 % ab 250.000 € / 47 % ab 280.000 €, Volumen 10 Mrd. €); Beschluss des Koalitionsausschusses vom 01.07.2026; ZDFheute vom 02.07.2026 (Beispielrechnungen des BMF, Gegenfinanzierung, Absage an Erbschaftsteuerreform); DIW-Berechnungen zu Entlastung nach Einkommensgruppen (gut 100 € für mittlere Einkommen, 178 € für Single mit 50.000 €, Mehrbelastung Spitzeneinkommen) sowie Zweifel am vollständigen Ausgleich der kalten Progression; Finanzexperten zum erforderlichen Volumen des Progressionsausgleichs (7,5–8 Mrd. €); Institut der deutschen Wirtschaft zum Einsetzen des Spitzensteuersatzes (2005: 2-faches, heute: 1,4-faches des Durchschnittslohns); Angaben zum Rentenbeitrag (19,9 % bis 2028) und zur Gegenfinanzierung (Handwerkerbonus 20 → 15 %, Minijob-Pauschalsteuer 2 → 5 %, KfW-Gewinnabführung 1 Mrd. €).
Der Maßstab hinter dieser Analyse — reale Kapazitäten statt Bilanzlogik — ausführlich erklärt in unserem Grundlagentext.